FAQ 

Was sind Assistenzhunde?

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde. Sie helfen Menschen mit chronischen Krankheiten und / oder Behinderung.


Sind Blindenführhunde und Assistenzhunde dasselbe?

Ja. Blindenführhunde sind eine Art von Assistenzhunden. Neben ihnen gibt es aber noch viele andere Arten. Aber es gelten dieselben Rechte für alle Assistenzhunde. Aber Blindenführhunde werden von den Krankenkassen bereits als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V finanziert (wenn die Krankenkasse den Einsatz für begründet hält und ihr ok gibt).


Dürfen Assistenzhunde in Lebensmittel-Geschäfte?

Ja. In § 12e (1) BGG wird eine sogenannte "Duldungspflicht" geregelt. Diese besagt, dass Assistenzhunde in alle öffentlich zugänglichen Anlagen und Einrichtungen (wie zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte) hineindürfen. Mit "öffentlich zugänglich" sind Orte gemeint, an die alle Menschen dürfen und nicht nur bestimmte Gruppen. "Überall wo Menschen in Straßenkleidung hineindürfen und nicht nur bestimmte Menschen ausgesucht werden, dürfen auch Assistenzhunde hinein." Mehr über die rechtliche Situation findet ihr hier.


Wie viel kostet ein Assistenzhund?

Da es verschiedene Ausbildungsformen gibt, gibt es auch große Unterschiede bei den Kosten. Selbstausgebildete Assistenzhunde sind deutlich günstiger als fremdausgebildete Assistenzhunde, die bis zu 30.000€ und mehr kosten können. Mehr dazu findet ihr hier.


Muss ein Assistenzhunde-Gespann eine Prüfung ablegen?

Ja! Am Ende der Ausbildung steht eine Teamprüfung. Assistenzhunde, die ihre Ausbildung ab dem 1. Juli2 2021 begonnen haben werden eine Assistenzhunde-Gespann Prüfung ablegen müssen. Diese wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geregelt. Die genauen Anforderungen werden noch erarbeitet. Es wird eine Übergangszeit geben, die vom BMAS festgelegt wird. Die Assistenzhunde-Gespann Prüfung ist im Gesetz im § 12g BGG zu finden.


Darf jede*r einen Assistenzhund halten?

Nein. Voraussetzung ist, dass eine chronische Erkrankung und/oder eine Behinderung vorliegt. Zudem muss man die Anforderungen, die im § 12h BGG geregelt sind erfüllen. Dieser Paragraph besagt in Absatz 2 "Soweit aufgrund der Art der Behinderung oder des Alters des Menschen mit Behinderungen die artgerechte Haltung des Assistenzhundes in der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nicht sichergestellt ist, ist die Versorgung des Assistenzhundes durch eine weitere Bezugsperson sicherzustellen. In diesem Fall gilt diese Bezugsperson als Halter des Assistenzhundes." 


Zahlt die Krankenkasse Assistenzhunde?

Jein. Bisher wird nur der Blindenführhund im Sinne des § 33 SGB V als Hilfsmittel gewährt. Dies liegt vor allem daran, dass für die Ausbildung und die Prüfung von anderen Assistenzhunde-Arten noch Standards fehlen.


Wie kann ich dennoch einen Assistenzhund finanzieren?

Durch eigenes Vermögen, Spenden oder die Unterstützung von Stiftungen kann man das Geld für einen Assistenzhund zusammen bekommen. Dies erfordert viel Arbeit, die man selber erledigen muss. Mehr zu den Kosten von Assistenzhunden und deren Finanzierung findet ihr hier.


Muss ein Assistenzhund eine bestimmte Rasse sein?

Nein. Es gibt aber Rassen, die besser geeignet sind. Zum Beispiel Golden Retriever oder Labradore. Für Blindenführhunde werden auch öfters Deutsche Schäferhunde eingesetzt.


Wie erkennt man einen Assistenzhund?

Einen Assistenzhund kann man an der Kenndecke, dem Führgeschirr oder einem Halstuch erkennen. Durch diese Erkennungszeichen muss ein Assistenzhund erkennbar sein. Das ist vor allem in Bereichen wichtig, in denen sonst keine Hunde Zutritt haben. In der Freizeit muss ein Assistenzhund nicht kenntlich gemacht werden. Die meisten Assistenzhunde tragen in der Freizeit aber auch etwas, das sie als Assistenzhund ausweist. Das erleichtert den Umgang mit fremden Menschen und Hunden.


Wie verhalte ich mich wenn ich auf ein Assistenzhunde-Team treffe?

- Nicht ansprechen

- Nicht anstarren

- Nicht anfassen

- Nicht den Weg versperren

Oder so: Verhalte dich so wie du mit einem fremden Kind umgehen würdest.


Was passiert, wenn man einen Assistenzhund hat und wegen einem Unfall der Krankenwagen kommt?

Assistenzhunde dürfen eigentlich auch im Krankenwagen mitfahren. Hier kann es aber zu unterschiedlichen Regelungen kommen. Wenn der Assistenzhund nicht mitfahren darf, kümmert sich (meistens) die Polizei oder das Ordnungsamt um die Versorgung des Assistenzhundes. Es ist wichtig (falls es geht) zu kommunizieren, dass es sich um einen Assistenzhund handelt und man diesen ins Krankenhaus gebracht bekommen möchte. Krankenhäuser müssen ihre Leistungen gem. § 17 SGB I barrierefrei erbringen und somit auch Hilfsmittel wie Assistenzhunde erlauben. ACHTUNG: Wenn der Patient / die Patientin sich nicht selber um den Assistenzhund kümmern kann, muss dieser entweder zu einer Kontaktperson oder in eine Tierklinik gebracht werden.


Geht von einem Assistenzhund eine Gefahr aus?

Nein. Von einem Assistenzhund geht selbst in stressigen Situationen keine Gefahr aus. In der Assistenzhunde-Team Prüfung wird so etwas geprüft. Wenn der Assistenzhund auch nur kleinste Anzeichen von Aggression gegenüber anderen Tieren oder Menschen zeigt, darf er nicht als Assistenzhund arbeiten und besteht keine Prüfung.

 
 
 
 
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